Ein Inflationsausgleich von 150,00 Euro für jeden Rentner.......

siehe Aktuell

Hiermit wurde der Rentner Partei Deutschland das Recht genommen die Rentner in Europa zu vertreten.

Wird es was ändern ?


Karlsruhe kippt Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen
Bundesverfassungsgericht: Sperrklausel verfassungswidrig
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/22/0,3672,8366678,00.html

Die Fünf-Prozent-Sperrklausel in Deutschland bei Europawahlen verstößt
gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die Europawahl von 2009 muss deshalb aber nicht wiederholt werden.

Das Gericht entschied, dass die Sperrklausel gegen die Chancengleichheit
der Parteien verstößt. Nach dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl sollten
alle Stimmen den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis und die
Zusammensetzung des Parlaments haben, sagte Gerichtspräsident Andreas
Voßkuhle. Die Fünf-Prozent-Hürde bewirke eine "Ungleichgewichtung" der
Wählerstimmen, weil Stimmen für kleinere Parteien, die an der Hürde
scheitern, ohne Erfolg bleiben.

Dies führe aber nicht dazu, die Wahl zum Europäischen Parlament von 2009
für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen, betonte das
Verfassungsgericht. Eine Neuwahl hätte womöglich unabsehbare Folgen auf die
Arbeit des EU-Parlaments, heißt es in dem Urteil. Zudem betreffe der
Wahlfehler nur einen geringen Anteil der Abgeordneten des deutschen
Kontingents.

Keine Auswirkung auf Bundestagswahlen
Der Zweite Senat verwies in der Urteilsbegründung auf die strukturellen
Unterschiede zwischen dem EU-Parlament und dem Bundestag. Das EU-Parlament
wähle keine Regierung, die auf seine andauernde Unterstützung angewiesen
sei. Zudem sei die EU-Gesetzgebung nicht von einer gleichbleibenden
Mehrheit im EU-Parlament mit einer stabilen Koalition abhängig. Dass die
Arbeit des Parlaments durch den Einzug weiterer Kleinparteien
unverhältnismäßig erschwert werde, sei nicht zu erkennen. Deshalb habe das
Urteil keine Auswirkungen auf Bundestagswahlen, erklärt Christoph Schneider
aus der Fachredaktion Recht und Justiz des ZDF.

Die starren Listen für das EU-Parlament beanstandeten die Richter nicht.
Hier kann der Wähler nur die Liste an sich wählen, hat aber keinen Einfluss
darauf, in welcher Reihenfolge die Kandidaten bei der Sitzverteilung zum
Zuge kommen. Die Kläger hatten darin eine Verletzung ihres Wahlrechts
gesehen.

Wählerstimmen verloren
Der Senat urteilte über drei Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Europawahl
von 2009. Die Beschwerdeführer um den Parteienkritiker Hans-Herbert von
Arnim hatten bei der mündlichen Verhandlung im Mai kritisiert, die Klausel
verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der
Chancengleichheit der Parteien. Dadurch, dass Parteien, die weniger als
fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, keine EU-Abgeordneten
entsenden dürften, seien rund 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter
den Tisch gefallen, argumentierte von Arnim. Die etablierten Parteien
profitierten auf Kosten der kleinen von der Fünf-Prozent-Klausel. Denn sie
erhielten beim Scheitern kleiner Parteien proportional mehr Sitze.

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags,
Baden-Württembergs CDU-Chef Thomas Strobl, vertrat das Parlament in der
mündlichen Verhandlung. Er halte die Fünf-Prozent-Sperrklausel - die auch
für Bundestagswahlen gilt - "weiterhin für notwendig, um die
Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments zu sichern", sagte er.

Handlungsfähigkeit in Gefahr?
Strobl verwies auf die steigende Zahl von EU-Mitgliedstaaten und die
zunehmenden gesetzgeberischen Kompetenzen des Europaparlaments. Da sei es
"unerlässlich, einer Zersplitterung des Parlaments durch Vertreter kleiner
und kleinster politischer Gruppierungen, die eine nur sehr geringe
Verankerung in der deutschen Wahlbevölkerung haben, entgegenzuwirken". Die
Kläger hielten dem entgegen, die im Laufe der vergangenen Jahrzehnte
gestiegene Zahl an Parteien im Europäischen Parlament habe dessen
Handlungsfähigkeit gerade nicht gefährdet.

Von Arnim rügte auch die Wahl über "starre Listen". Die Wähler könnten nur
Parteien und deren feststehenden Kandidatenblock ankreuzen, nicht aber
einzelne Kandidaten. Dadurch stünden regelmäßig bis zu zwei Drittel der 99
Abgeordneten, die Deutschland in das EU-Parlament entsende, schon vorher
namentlich fest. Damit werde der Grundsatz der Gleichheit und Freiheit der
Wahl verletzt. Strobl hielt hingegen auch das System der "starren Listen"
für verfassungsrechtlich unbedenklich. Es gebe "demokratische Verfahren zur
Listenaufstellung innerhalb der Parteien". Hier bestehe deshalb "kein
Demokratiedefizit".

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