Ein Inflationsausgleich von 150,00 Euro für jeden Rentner.......

siehe Aktuell

Bescheinigung für Rentner zur Steuererklärung

Für viele Rentner ist der 31. Mai ein wichtiger Termin: Bis zu diesem Tag müssen sie ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Ihnen hilft die Deutsche Rentenversicherung dabei mit einem Dokument, das die Höhe der gezahlten Rente bescheinigt. Für ihre Steuer-Erklärung füllen Rentner die Anlage R (Renten- und andere Leistungen) aus. Dort wird der Brutto-Rentenbetrag für das vergangene Jahr gefragt.

Diese Zahl können sie in der Mitteilung über die Rentenhöhe von der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.

Außerdem werden dort die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angegeben, die im Steuerformular unter „Sonderausgaben“ eingetragen werden.

Angefordert werden dann die Bescheinigung unter Angabe der Versicherungsnummer am

kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter

0800 – 100 04 80 10

Sie kommt per Post ins Haus. Wer diesen Beleg in den zurückliegenden Jahren angefragt hat, erhält ihn nach Angaben der Rentenversicherung automatisch.

 

Noch einfacher ist, Sie wenden sich gleich d-i-r-e-k-t an das Service-Telefon Ihrer Renten-Abrechnungsstelle, die auf Ihrem Renten-Bescheid angegeben ist und auch kostenfrei angerufen werden kann.

Zusätzliche Informationen