Ein Inflationsausgleich von 150,00 Euro für jeden Rentner.......

siehe Aktuell

3 Gesundheitspolitik

 

Reform der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Gesundheit ist das höchste Gut der Menschen. Medizinische Hilfe und Pflege für Kranke und Behinderte darf nicht zur Handelsware verkommen, die in einem nach rein kaufmännischen Gesichtspunkten geführten Gesundheitswesen nur noch entsprechend individueller Finanzkraft verfügbar ist.

Notwenige Behandlung und Medizin müssen allen Menschen gewährt werden. Dazu ist es erforderlich, die in Deutschland außergewöhnlich hohen Kosten des Gesundheitssystems mit Hilfe neuer Wege einzudämmen, die sich in anderen Ländern bereits bewährt haben.

Die RENTNER-Partei fordert deshalb die Zusammenfassung aller Gesetzlichen Kranken- und Pflege-Versicherungen in einer einzigen Kranken- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland als sich selbst verwaltende Pflichtversicherung, zu der die Beiträge abhängig vom Einkommen nach einem alle zwei Jahre zu überprüfenden und ggf. neu zu bezifferndem Schlüssel erhoben wird.

Veranlagt werden (wie zu Altersversorgung) alle Einkommen. Bei Einkommen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen zahlen Arbeitgeber bzw. Dienstherr 50 % der Beiträge. Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen (Ehepartner/Kinder) sind aufschlagsfreie „Mitversicherte“.

Dieser Versicherung gehören alle Bürgerinnen und Bürger an. Es bleibt ihnen freigestellt, sich für medizinisch nicht unbedingt erforderliche Maßnahmen privat zu versichern. Dies entbindet jedoch nicht von der Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenkasse.

Über die nach dem bisherigen System von den Kassen zu gewährenden Leistungen hinaus sollen künftig medizinisch erforderliche Medikamente und Heilbehandlungen sowie Hilfsmittel ohne Zuzahlung gewährt werden. Das gilt auch für zahnprothetische Grundversorgung sowie Brillen und Hörgeräte.

Die Rentner-Partei fordert die Abschaffung des Systems der Fallpauschalen für Operationen und Behandlungen. Dieses hat sich nicht bewährt – sowohl hinsichtlich der Kostenabrechnung mit den Krankenversicherungen sowie hinsichtlich der daran gekoppelten Regelung der anschließenden Klinik-Verweildauer und der nachgelagerten pflegerischen sowie hauswirtschaftlichen Versorgung bei zeitweiliger Abhängigkeit von Fremdhilfe. Hier ist eine Neuregelung vorzunehmen, die es ermöglicht, auf individuell sehr unterschiedliche Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.

Nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse zu tragen sind die Kosten für medizinisch nicht erforderliche und modisch bedingte Eingriffe oder Behandlungen sowie die Behandlung von Folgeschäden aus solchen Eingriffen und Behandlungen.

Pflege- und Unterbringungskosten im Rahmen einer medizinisch notwendigen Maßnahme werden nur im erforderlichen Rahmen von der Krankenkasse in voller Höhe der mit den Leistungserbringern jeweils zu vereinbarenden Tarife getragen. Über den Rahmen der erforderlichen Maßnahmen hinaus reichende Sonderleistungen bleiben Privatsache des/der Versicherten, die selbst oder von einer Privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu tragen sind.

Zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen sollen ferner die Einführung von
fälschungssicheren Versichertenausweisen und Patientenquittungen sowie die Verpflichtung der Pharmaindustrie auf EU-einheitliche Medikamentenpreise.

Außerdem wird eine Änderung der Zulassungsordnung für Medikamente angestrebt, nach der Variationen und Weiterentwicklungen bewährter Medikamente nicht als Neupräparate deklariert und entsprechend eingepreist werden dürfen.

Die Bismarckschen Sozialgesetze hatten zur Bildung Gesetzlicher Krankenkassen geführt, deren Anzahl zeitweise auf über 200 angewachsen war. Mitte 2010 waren es noch rund 100.
Da Höhe der Beiträge und Umfang der Leistungen vom Gesetzgeber vereinheitlicht wurden, bedarf es grundsätzlich nur noch einer Gesetzlichen Krankenkasse.

Die RENTNER-Partei fordert die Zwangsvereinigung aller Gesetzlichen Krankenkassen, die direkt mit den Erbringern medizinischer Leistungen abrechnet.
Der Wegfall von Kosten für über 160 Vorstände und Aufsichtsräte sowie aufwändiger Mitgliederwerbung zusammen mit der Kostenersparnis für den Entfall des Gesundheitsfonds und der Kassenärztlichen Vereinigung als „Verteiler“ bedeutet eine erhebliche Entlastung des Gesundheitswesens und ermöglicht zumindest die Streichung der vierteljährlichen Praxisgebühr.

Die RENTNER-Partei fordert die Stärkung des Hausarztmodells und eine Änderung der Niederlassungsregelungen für Mediziner. Deren Zweck soll es sein, die medizinische Versorgung in der Fläche zu sichern und eine zu örtlichem Patientenmangel führende Ärztekonzentration an vermeintlich attraktiven Standorten zu vermeiden.

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