Ein Inflationsausgleich von 150,00 Euro für jeden Rentner.......

siehe Aktuell

8 Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitspolitik

 

Das Wohl der Menschen in Deutschland und Europa hat für eine an den Grundsätzen Sozialer Marktwirtschaft ausgerichteten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik im Vordergrund zu stehen. Das wirtschaftliche Gefüge gefährdende Spekulationsgeschäfte, wie sie durch entsprechende Gesetzesänderungen der SPD/Grüne-Bundesregierung hierzulande erst möglich gemacht wurden, müssen wieder verboten werden. Die Banken werden per Gesetz unmissverständlich dazu verpflichtet, als ehrbare Treuhänder der ihnen anvertrauten Kundengelder zu handeln. Zudem ist per Gesetz die Haftung der verantwortlichen Führungskräfte für die Folgen ihres Handelns zu verankern. Die Zahlung von lediglich am Umsatz orientierten Boni wird untersagt. (Weiteres wird ggf. noch formuliert).

 

Die jüngste Entwicklung des Arbeitsmarktes hat erheblich dazu beigetragen die wirtschaftliche Situation der Gesetzlichen Rentenversicherung zu schwächen und ganz besonders dazu, viele junge Menschen jeglicher Lebensperspektive zu berauben.
Die RENTNER Partei fordert deshalb eine Reihe von Sofortmaßnahmen zum umgehenden Stopp der flutartigen Umwandlung regulärer Arbeitsverhältnisse in unsichere Jobs.

Praktika finden nur noch als Ausbildung begleitende Maßnahmen statt und dürfen sich maximal über drei Monate erstrecken. Für Praktika von mehr als vier Wochen Dauer ist ein Mindestentgelt in Höhe des Sozialhilfesatzes vorgeschrieben. Zudem zahlt der Praktikumgeber für den/die Praktikanten /Praktikantin den vollen Beitrag an die Gesetzliche Kranken- sowie Rentenversicherung.

 

Der Einsatz von Leiharbeitskräften ist nur noch zur Abfederung von extremen und kurzfristigen Schwankungen des Arbeitskräftebedarfes zulässig und darf den Zeitraum von 12 Monaten lediglich in Ausnahmefällen nach Genehmigung durch die Arbeitsbehörde überschreiten. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Leihkräfte die gleiche Entlohnung erhalten, die Festangestellten gemäß jeweils gültiger Tarifordnung zustünden.

 

Welche auch die Aufteilung eines Arbeitsplatzes in mehrere Minijobs, die von einer Arbeitskraft allein wahrgenommen werden, ist nicht statthaft. Wird ein Arbeitsplatz aus organisatorischen Gründen von sich abwechselnden Minijobbern wahrgenommen, ist für alle der Beitrag zur Rentenversicherung sowie zur Krankenkasse zu bezahlen. Ausnahmeregelungen gibt es für Arbeitsplätze, für die kurzzeitige „Schwallgeschäfte“ typisch sind, ebenso für unregelmäßige Aushilfstätigkeiten von geringer Dauer und traditionelle Nebenjobs wie z.B. Austragen von Zeitungen.

 

Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 10 € Std. (Geldwert 2010)

Die mit dem Namen Hartz verbundene Sozial- und Arbeitsgesetzgebung hat sich in einigen Punkten nicht bewährt. Sie muss z.B. dahingehend überarbeitet werden, dass jemand, der nach 40-jähriger Berufstätigkeit unverschuldet arbeitslos wird, nicht wie ein notorischer Arbeitsverweigerer behandelt wird. An die Stelle von Sozialhilfe nach Hartz IV soll eine Arbeitslosenhilfe treten, die zudem pro Beitragsjahr zur Arbeitslosenversicherung einen um jeweils einen Prozentpunkt höheren Selbstbehalt erlaubt.
Die Arbeitsbehörde hat Arbeitslose nicht nur zu verwalten, sondern auch zu fördern. Dabei gilt es insbesondere unsinnige Forderungen (wie Berwerbungstraining für Personalsachbearbeiter oder Umschulungen in nicht benötigte Berufe) zu unterlassen und eine in Eigeninitiative gefundene Chance auf eine Anstellung nicht durch hinderliche Anordnungen zu gefährden.
Ebenso darf es jungen Menschen, die in einem Hartz-IV-abhängigen Haushalt aufwachsen, nicht verwehrt werden, sich aus eigener Initiative eine bessere Existenz aufzubauen. Deshalb ist der freie Selbstbehalt bei Einkünften aus Ferienjobs oder Tätigkeiten wie Zeitungszustellung anzuheben. Es ist davon auszugehen, dass die Grundbedürfnisse aller Kinder und Jugendlicher unabhängig vom sozialen Status der Eltern gleich sind.

Der Umfang der staatlichen Förderung wächst in der gegenwärtigen Praxis jedoch mit dem Einkommen der Eltern und verfehlt somit die Aufgabe Chancengleichheit herzustellen. Sie ist deshalb auf einheitliche Festbeträge umzustellen, die nicht gegen Leistungen der Grundabsicherung aufgerechnet werden dürfen. Familien mit einem Pro-Kopf-Einkommen von mehr als gegenwärtig 50.000 €/p.a. haben keinen Anspruch auf Kindergeld und andere Fördergelder.

Reform der Steuersysteme

Für die dringend erforderliche Reform und Vereinfachung der Steuersysteme gibt es bereits zahlreiche fundierte Vorschläge hochrangiger Experten.

Die RENTNER-Partei fordert die Umstellung der Einkommenssteuer auf ein Stufenmodell, das Einkommen bis zu 12.000 € (Stand 2010) steuerfrei belässt und dann nach vier Stufen bei einem Spitzensteuersatz von 48 % endet.
Gleichsam tritt die Rentner-Partei für eine Umstellung von steuerlichen Freibeträgen auf einheitliche Festsummen anstelle der prozentualen Ausrichtung am Einkommen aus.
Damit wäre zu vermeiden, dass Großverdiener ohne eigentlichen Förderbedarf von Fördermaßnahmen unverhältnismäßig hoch profitieren, die Bezieher kleiner Einkommen jedoch leer ausgehen.

Die RENTNER-Partei fordert ein Ende der Subventionierung einzelner Wirtschaftszweige durch Steuergeschenke. So fordert sie z.B. die unverzügliche Rücknahme der Umsatzsteuersenkung für Hotelübernachtungen.
Die RENTNER-Partei wird zugegebener Zeit die Maßnahmen und Vorschläge noch weiter präzisieren.

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